Gesetze, die längst einer Überholung bedürfen, erlauben es, dass die "Claims" unberechtigt mit Hilfe unseres Staates reihenweise Grundstücke in Besitz nimmt. Wieso lassen sich das alle gefallen?

Unsere Verwaltungsgerichte urteilen im "Namen des Volkes" ????? Sie sind darauf "gedrillt", dass ein Grundstücksverkauf während der Nazizeit zwischen einem jüdischen Verkäufer und einem arischen Käufer niemals auf rechte Weise durchgeführt wurde. Unsere bestehenden Gesetze helfen der Claims, 100 %ig alle Prozesse zu gewinnen. Um Gottes Willen nicht zugeben, dass es damals auch Menschen gab, die mit einem Juden anständig umgegangen sind.

 

Was ist passiert?

Es handelt sich hier um ein Mietshaus in Berlin-Prenzlauer Berg, welches sich nach der Wende tatsächlich noch in Privatbesitz befand. Es war weder in Volkseigentum übergegangen, noch befand es sich in einer Staatlichen Kommunalen Wohnungsverwaltung. Diese Konstellation war sehr selten.

Die Besitzerin, die das Mietshaus von ihrem Großvater geerbt hatte, wollte nach der Wende das Haus schnellstens verkaufen, weil eine Zwangshypothek der Sparkasse Ost in Höhe von 1.500.000,-- DM (Ost) im Grundbuch eingetragen war, die Mieter damals nur 1,-- DM /qm Miete zahlten und sie nicht wusste, wie sie das Haus zukünftig bewirtschaften sollte.

Wie schön! Es kam ein Käufer, der ihr dafür 3,8 Mill. DM West zahlen wollte. Sie konnte ihr Glück nicht fassen.

Der Vertrag wurde umgehend - direkt am Tag, als der Einigungsvertrag von der Regierung geschlossen wurde - am 31. August 1990, unterschrieben.

Im Kaufvertrag wurde verfügt u.a..: Kaufpreis wird erst am Tag der Grundbucheintragung gezahlt, die bestehende Hypothek wird aus dem Kaufpreis bezahlt und Nutzen und Lasten gehen sofort auf den Käufer über. Wie wir später erfuhren - eine Katastrophe. Damals überschlugen sich ja die Verordnungen täglich. Das Grundbuchamt arbeitete auch ziemlich langsam. Zuerst wurde gesagt, die Grundbucheintragung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Dann wurde der Verkäuferin erklärt, die Verkaufsgenehmigung wird nicht erteilt, weil ein jüdischer Verkäufer 1938 das Haus verkauft hat. In den Akten des Grundbuchamtes ist zu lesen : " Hier wurde damals eine Restkaufgeldhypothek über 100.000 RM vereinbart. Demzufolge handelt es sich um eine Benachteiligung des jüdischen Verkäufers…..".

Diese Notiz, die vollkommen falsch interpretiert wurde, hatte zur Folge, dass die Verkaufsgenehmigung nicht erteilt wurde.

Es stellte sich nämlich später heraus, dass der jüdische Verkäufer selbst diese Hypothek gefordert hatte, weil er 6 % Zinsen möglichst lange noch kassieren wollte. Im Gegenzug wollte er jahrelang bis zur restlosen Bezahlung (also 7 Jahre) Eigentümer des Grundstückes bleiben. Der Käufer stimmte zu. Wie kann man unter diesen Umständen von einem Zwangsverkauf sprechen!

Das Unheil nahm aber seinen Lauf. Angeblich wären außerdem drei "Anspruchsteller" im Grundbuch eingetragen. Wir waren natürlich völlig überrascht davon. Aber Nachforschungen unsererseits ergaben, dass diese Anspruchsteller keinerlei Berechtigung am Haus hatten. Es handelte sich um damalige Geschäftsleute, die jetzt Ansprüche an den Staat stellten bezüglich ihres Inventars. Keineswegs aber Ansprüche am Haus hatten. Sie waren zu Unrecht im Haus als Anspruchssteller eingetragen.

Erst im März 1991 stellte schließlich dann auch die Claims Ansprüche.

Die Folge war nun, dass wir die Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtlich anstreben mussten. Paradoxerweise mussten wir bis zum BGH gehen, um unser Recht durchzusetzen.

Eine lange Odyssee begann. Nach ca. 10 Jahren hatten wir es endlich geschafft, die Rückabwicklung durchzusetzen vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, welches endlich unseren Gerichten - Landgericht und Kammergericht - eine Ohrfeige versetzte.

Parallel wussten wir jedoch, dass die Claims als Anspruchsteller das Haus "haben" wollte.

Hierbei hat sich unser Staat wieder Vorschriften und Gesetze einfallen lassen, die die Widerlegung fast unmöglich machen.

Dem Leser zur Information: es müssen drei Dinge erfüllt werden:

Der Kaufpreis muss angemessen sein (völlig verständlich und klar)

Der Kaufpreis muss in die Hände des jüdischen Verkäufers gelangt sein (ebenfalls völlig verständlich, aber schwer beweisbar nach so vielen Jahren)

Der dritte Punkt aber ist total idiotisch: Man muss nachweisen, dass der Jude damals auch ohne Hitler verkauft hätte. Das ist in meinen Augen eine Unverschämtheit unserer Bevölkerung gegenüber, die davon betroffen sind. Denn dieser Punkt ist einfach nicht zu erfüllen.

Dazu kommt, dass beschlossen wurde, dass die Claims direkter Erbe eines jeden Juden ist. Weiterhin liegt die Beweislast nur bei den Betroffenen, bei denen die Claims "Ansprüche" gestellt hat. Die Betroffenen selbst haben kaum eine Chance an irgendwelche Unterlagen heranzukommen (Datenschutz) und wissen in der Regel überhaupt nicht, wo sie suchen müssen.

Nun hat sich ja die Claims ohne Rücksicht in eine hohe Anzahl von Grundstücken eingetragen als sogenannte Anspruchsteller, mit dem Deckmantel, dies für die Juden zu tun, die keine Entschädigung erhalten haben und wo es keine Erben gab.. In Wirklichkeit wage ich zu behaupten, dass sie keinerlei Anstrengungen unternehmen, die wirklichen Erben zu finden. Wo das Geld tatsächlich immer bleibt, das weiß man nicht. Wer traut sich hier zu fragen?

Weshalb die Claims Ansprüche in unserem Fall überhaupt stellen konnte, begreife ich nicht. Hier waren Erben da , und der Testamentsvollstrecker Dr. Glaser, der 1940 als Testamentsvollstrecker bestellt wurde, übte dieses Amt auch nach 1950 aus USA weiterhin aus.

Trotz aller Schwierigkeiten konnten wir im Laufe der Jahre so viele Dokumente vorlegen, dass bewiesen werden konnte, dass der Kaufpreis sogar überhöht war und dass der jüdische Verkäufer das Geld auch erhalten hat. Den dritten Punkt natürlich nur anhand von Indizien. Denn ein tatsächlicher Beweis, dass der Verkäufer auch ohne Hitler verkauft hätte, wäre ja nur gegeben, wenn diese Bestätigung damals schriftlich abgegeben worden wäre. Wie sonst sollte man dies beweisen?

In unserem Fall hat der 82jährige jüdische Kaufmann, der Witwer und ohne Kinder war, sehr klug den Verkauf seines Mietshauses vorbereitet. Er forderte vom Käufer, dass eine Restgeldhypothek sieben Jahr stehen bleiben muss mit 6 % Zinsen, obgleich der Käufer von der Bank eine Hypothek mit 4,5 % Zinsen bekommen hätte. Weiterhin verlangte er, dass zu seiner Sicherheit der Käufer nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, bis die Restgeldhypothek vollständig bezahlt wird

Auf alles ließ sich unser Käufer ein. Er war selbst auch Rentier und verhandelte mit der gleichen Bank, bei der auch der jüdische Verkäufer, seit Jahren Kunde war.

Obwohl die Zeit Ende 1938 sehr schlimm war für die jüdische Bevölkerung, war von unserem Verkäufer kein Konto gesperrt. Den Kaufpreis hat er voll erhalten. Als er 1940 eines natürlichen Todes in seiner Wohnung in der Konstanzer Straße verstarb, erledigte alles weitere sein Miterbe und Testamentsvollstrecker, Dr. Glaser, von dem wir wissen, dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.

Uns liegen alle seine Unterlagen vor, die er dem FA eingereicht hat. Er hatte die Genehmigungen erhalten, das Erbe auszuzahlen und als er später nach seiner Emigration aus der USA an das Nachlassgericht 1949 schrieb, betonte er, dass alle Berliner Erben ihr Geld damals erhalten hatten.

Den dritten Punkt versuchte ich dem Gericht folgendermaßen zu erklären:

Der Verkäufer war 82 Jahre alt, kinderlos. Er hatte schon 1937 noch mit seiner Frau ein Testament geschrieben indem das Haus nicht mehr erwähnt wurde. Es sollte nur Bargeld vermacht werden.

Darüber hinaus fanden wir in den Bankakten ein Schreiben des Käufers, der auf die Frage der Bank, weshalb er zwei Jahre nach Kauf des Hauses noch nicht als Eigentümer eingetragen ist, folgende Erklärung: Er schrieb, "als Hitler 1939 die Restgeldhypotheken verboten hat, haben wir uns gemeinsam etwas anderes überlegt…..". "der Verkäufer wollte an der Restgeld-Hypothek unbedingt festhalten wegen der Zinsen. Als Sicherheit für ihn wurde vereinbart, dass er bis zur vollständigen Bezahlung als Eigentümer im Grundbuch stehen bleibt."

Dieses Bekenntnis, wenn es in die falschen Hände gekommen wäre, hätte dem Käufer Kopf und Kragen gekostet, denn er machte gegen die Anordnung Hitlers mit einem "Juden" gemeinsame Geschäfte. Jeder weiß, was das bedeutete.

Der Käufer hat damals den Verkäufer in jeder Weise unterstützt. Auch nach dem Tod, arbeitete er mit dem Testaments-Vollstrecker eng zusammen. Er kündigte sofort auf Wunsch die Sicherungshypothek vorzeitig, die die beiden nach außen hin als Reichsfluchtsteuer oder sonstige anfallenden Steuern des Hauses in Höhe von 62.800 RM eintragen ließen (anstelle der nicht erlaubten Restgeldhypothek). Das FA löschte auf Antrag auch sofort die Hypothek und händigte die Löschungsbewilligung dem TV aus, an den diese vorher abgetreten war. Der Käufer nahm nun eine neue Hypothek wieder bei der gleichen Bank auf und zahlte das Restgeld vorzeitig aus. Die Überweisungen der Banken für diese Restkaufgeldzahlung liegen ebenfalls vor. (Überweisungsbelege und Briefe der Bank liegen uns vor)

Trotz all dieser Beweise, die wahrlich schwer zu beschaffen waren, schmetterte der Verwaltungsrichter uns innerhalb von einer halben Stunde in Berlin ab, verbot eine Revision, die dann auch beim Bundesverwaltungsgericht ebenfalls kurz und bündig bestätigt wurde.

Dies, obwohl es auch zahlreiche Akten bei den Wiedergutmachungsämtern in dieser Sache belegen, dass in unserem Fall wirklich alles in Ordnung war. Hier lagen auch die Bestätigungsschreiben aller Banken, dass kein einziges Konto von Herrn L. jemals gesperrt war.

Im übrigen ist unser jüdischer Verkäufer am 08. August 1940 eines natürlichen Todes in Berlin gestorben.

Er wurde feierlich und fast pompös in Weißensee beerdigt mit einem Sarg voller weißer Dahlien und einem Einzelsänger als Begleiter. Der schöne Marmorstein, den Herr L. noch nach dem Tod seiner Frau 1937 setzen ließ, ist noch immer zu betrachten. Der Testamentsvollstrecker hat damals auch noch seine Initialen zusätzlich eingravieren lassen.

Es gibt noch mehr Beweise, dass Ph. Loevy nicht verfolgt war. Er hatte keinerlei Angst vor den Behörden und machte mit seinem Geld, was er wollte. 1938 schenkte er vorab der jüdischen Gemeinde 15.000 RM. (Nachzulesen in der Steuerakte)

Bei diesen jahrelangen Recherchen habe ich ganz deutlich erfahren, was Hitler damals mit den "Juden" gemacht hat. Es ist für mich auch völlig unbegreiflich , wie unsere Vorfahren dieses schreckliche Desaster mitgemacht haben. Die Ausrede, sie hätten nicht gewusst, was in den KZ's passierte, lasse ich nicht gelten. Schon allein die Tatsache, wie man mit der jüdischen Bevölkerung umgegangen ist, versetzt mich immer wieder in eine fürchterliche Wut. Es zeigt mir, wozu Menschen fähig sind.

Umso mehr müssten wir uns doch freuen, wenn hier einmal klar dargelegt wird, dass es auch anders ging und dass es Deutsche gab, die sich anständig verhalten haben.

Mir kommt es so vor, als ob wir einfach vor lauter berechtigter Scham, den Kopf in den Sand stecken.

Dass - wie in unserem Fall - Unrecht geschieht, interessiert niemanden. Die Claims wird weiter herrschen dürfen, wenn nicht bald ein Machtwort gesprochen wird.

Nach Anspruchstellung der Claims entscheidet der Arov, jetzt Barov, ob dies berechtigt ist oder nicht. Hier wird nicht im Einzelnen geprüft, sondern pauschal erklärt: "Der Verkauf fand während der Zeit zwischen 1933 und 1945 statt." In unserem Fall 1938. Angeblich waren zu diesem Zeitpunkt alle Konten der jüdischen Bevölkerung gesperrt. Sie hatten also keinen Zugriff mehr und demzufolge, konnten sie auch den Kaufpreis nicht mehr erhalten.

Unser Fall beweist jedoch das Gegenteil!

Was aber furchtbar erschreckend ist, keine einzige Zeitung oder Fernsehinstitution ist gewillt, über diese Dinge zu berichten. Weder der Spiegel, noch der Focus usw.

Ich frage mich, wo leben wir eigentlich? Überall hat die übermächtige Claims ihre Finger im Spiel. Die Grundstücke fallen ihnen wie faule Äpfel in den Schoss! Wegen unseres schlechten Gewissens wird so manches Mal Unrecht mit neuem Unrecht wiedergutgemacht.

Ich behaupte, dass beim Verwaltungsgericht kein Prozess gegen die Claims gewonnen werden darf. Das wäre ein Politikum und würde viel zu viel Aufregung nach sich ziehen.

Unabhängig davon, bin ich gern bereit, Interessierten zu helfen. Vorgesehen ist die Gründung eines Vereines, denn gemeinsam schafft man in diesem Staat vielleicht doch, dass hier mal aufgeräumt wird

Die gesetzlich geforderte Auflage, zu beweisen, dass der jüdische Verkäufer auch ohne Hitler verkauft hätte, muss verschwinden.

Im übrigen, ist inzwischen selbst der israelische Staat dahinter gekommen, dass die Claims mit den vereinnahmten Geldern undurchsichtig umgeht. Über Milliarden € wird nicht abgerechnet. Der israelische Staat kommt zu dem Schluß, wir haben der Claims viel zu viele Vollmachten eingeräumt.