Presseerklärung

Am Freitag, den 12.12.2008, wurde das Mietshaus in der Schönhauser Allee 106 in Berlin Prenzlauer Berg versteigert. Bei diesem Mietshaus handelt es sich um ehemaligen jüdischen Besitz.

Seit 2000 gab es einen Rechtsstreit zwischen der Erbin des damaligen nicht jüdischen Käufers und der Claims Conference (Conference on Jewish Material Claims against Germany). Dieser Rechtsstreit wurde von der deutschen Rechtssprechung zugunsten der Claims Conference entschieden, obwohl diese nie Eigner der Immobilie gewesen war.

Diese Entscheidung ist unrecht, was durch folgende Fakten belegt werden kann:

Obwohl der Verkauf am 02.12. 1938 zustande kam - also in einer Zeit, in der die massenhafte Enteignung jüdischen Besitzes traurige Realität war - musste unser jüdischer Besitzer nicht unter Wert und nicht unter Zwang verkaufen. Anhand von Dokumenten lässt sich lückenlos nachweisen, dass der Verkäufer die gesamte Kaufsumme erhalten hat. Da der Verkäufer zum Zeitpunkt des Hausverkaufes 82 Jahre alt und kinderlos war, ist die Annahme legitim, dass er seinen Besitz ohne Druck veräußert hat. Die deutsche Rechtssprechung verlangt, diesen Punkt zu beweisen. Weil solch ein Beweis schlichtweg nicht zu erbringen ist, hat die Enkelin und Erbin des damaligen Käufers von vornherein keine Möglichkeit gehabt, den Rechtsstreit mit der Claims Conference zu gewinnen.

Es handelt sich hier sicherlich um einen seltenen Fall, aber kein Einzelfall. Wir bitten die Presse über diesen ungewöhnlichen Fall zu berichten und die ungerechte Behandlung solcher Fälle durch die Claims Conference und die deutschen Gerichte aufzudecken.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:

Erika Eckmüller

Telefon: +49 30 803 18 36

Email: info@stoptheclaims.de

Detailinformationen und Originaldokumente finden Sie auch unter: www.stoptheclaims.de