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Was ist in unserem so viel gerühmten Rechtsstaat eigentlich los ! Die Schönhauser Allee 106 ist inzwischen versteigert worden für 3.960.000,00 €. 1990 war das Haus ca. 3.800.000,00 DM wert. In den nächsten Jahren danach gingen rapide die Grundstückspreise - fast 50 % - noch runter. Kein schlechter Schnitt, den die Claims hier macht, obwohl die Gerichte der Meinung sind, wir hätten die Claims wirtschaftlich schwer geschädigt. Das Verwaltungsgericht hat der Claims das Haus im Restitutions- Verfahren zugesprochen , obwohl in diesem Fall kein Zwangsverkauf vorlag. In dem anschließenden Prozess, wo es um die Nießbraucheintragung der Mieten ging - die Eigentümerin hatte uns dieses Nießbrauchrecht grundbuchamtlich auf Lebenszeit eintragen lassen - konnten wir die Richterin beim Landgericht überzeugen, dass wir nicht "sittenwidrig" gehandelt haben. Denn das hat uns die Claims in ihrer Klage gegen uns vorgeworfen. Nur hat diese Sachen einen Haken. Hier muss endlich einmal die Claims beweisen. Wohingegen in den Restitutionsprozessen die Claims gar nichts beweisen muss. Sie stellt Ansprüche, und die anderen müssen beweisen. Einmal sind wir 100 %ig davon ausgegangen, dass die Eigentümerin ihr Haus behalten darf. Zum anderen haben wir sie von allen Ansprüchen der Claims freigestellt in dem Nießbrauchvertrag. D.h., wir haben Millionenansprüche auf uns genommen. Die Richterin vom Landgericht hat uns recht gegeben. Im Berufungsverfahren dagegen, hatte leider der Richter vom Kammergericht große Sympathien für die Claims. Zuerst erteilte er die Genehmigung für einen Rechtskraftstempel zur Pfändung unserer sämtlichen Konten zugunsten der Claims. Drei Monate waren daraufhin unsere Konten gesperrt, bis der Richter einsah, dass diese Genehmigung ein "Irrtum" seinerseits war. Dann kam der Prozesstermin, zu dem wir nicht geladen wurden, weil das Urteil ja schon längst feststand. Im Gegenteil, wir wurden regelrecht ausgeladen. Der Richter fand, wir hätten sittenwidrig gehandelt. Eine Berufung schloss er aus. Unsere Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH wurde abgewiesen mit dem Bemerken, dass wir zu akzeptieren haben, was der Richter vom Kammergericht entschieden hat. Dieser braucht seine Meinung weder beweisen noch begründen. Was sind das für Zustände? Die Claims ist beweispflichtig. Aber unser Staat mag es partout nicht, dass die Claims einen Prozess verliert. Da entscheidet eben einmal ganz nebenbei der Richter selbst. Er muss nichts beweisen. Besonders klug ist dieser Richter zwar nicht (sonst wäre ihm der Fehler mit dem Rechtskraftstempel nicht passiert). Aber wir sind von ihm abhängig. Traurig, erkennen zu müssen, dass wir tatsächlich überhaupt nicht in einem Rechtsstaat leben. Nun zur Claims! Die kassiert jetzt durch die Grundstücksauktion knapp 4 Mill. €. Von der ehemaligen Eigentümerin will sie 4 Mill. € haben und von uns sicherlich noch mal ca. 3 Mill. €. So kommen die Gelder zusammen, die in irgendwelche Kanäle fliesen, nur nicht zu den tatsächlich Betroffenen. Und das ist alles gesetzmäßig richtig. Unser Staat hilft fleissig mit, dass die Claims immer dicke Backen hat. In der Bevölkerung macht sich Unmut breit, und es heißt irrtümlich "…….das haben die Juden weggenommen". In Wirklichkeit steht dahinter eine Organisation, die sich die eigenen Taschen vollstopft. Die jüdischen Betroffenen erhalten lediglich einen Bruchteil vom Ganzen, wenn überhaupt . Nun frage ich mich überhaupt: Was hat die Claims in unserem Haus zu suchen? Dieser Verein ist dafür da, Ansprüche zu stellen für ehemals jüdisches Eigentum, wo keine Erben mehr selbst Ansprüche mehr stellen können. In unserem Fall aber hatte ein Erbe 1954 Ansprüche gestellt. Er war damals im Ausland und fragte nun, was aus dem Erbe geworden ist. Die Sache wurde von den Wiedergutmachungsämtern geprüft. Es wurde festgestellt, dass derselbe Testamentsvollstrecker von 1940 auch nach 1950 wieder als Testamentsvollstrecker in diesem Fall tätig war und im übrigen niemals eine Beschlagnahme stattgefunden hat. Dieser Erbe hatte auch damals darauf hingewiesen, dass der Onkel Grundbesitz in Ostberlin hatte. Rätselhaft das alles! Aber wenn die Claims hier in Deutschland auftaucht, kann man vor "Bücklingen" nicht mehr geradeaus sehen.
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